Die Hamburger
Gesellschaft für Thaiistik e.V. wurde durch das Finanzamt Hamburg
Nord unter dem AZ 17/430/14908 als steuerbegünstigt anerkannt im Sinne
der §§51 ff. AO und gehört damit zu den in §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften. Entsprechend
können Spendenbescheinigungen
erteilt werden.